Wann kann ich in Rente gehen?
Obwohl die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand in den letzten Jahren erhöht wurde, gehen die Deutschen immer früher in Rente. Es scheint, als sollte kaum noch jemand bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. Doch wie wird das Alter für den geregelten Renteneintritt berechnet? Was hat es mit den Abschlägen auf die Rentenleistung auf sich, und wie werden sie berechnet? Wer weiß, welche Modelle für den Renteneintritt greifen und was sie finanziell bedeuten, kann seinen Ruhestand frühzeitig vernünftig planen.
Wie hoch ist das Renteneintrittsalter in Deutschland?
In den letzten Jahren wurden die Modelle des Renteneintritts mehrfach verändert. Im Jahr 2018 gilt die nachfolgend dargestellte Regelung. Seit 2012 wird die Altersgrenze für den geregelten Renteneintritt Schritt für Schritt von 65 auf 67 Jahre erhöht. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 geht es um Anhebungen im Ein-Monats-Schritt. Ab dem Jahr 2024 wird dieser Zeitraum auf Zwei-Monats-Schritte gestreckt. Das bedeutet, dass Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 im Alter von 67 Jahren in die Altersruhe gehen können. Wer keine Abschläge in Kauf nehmen will, muss 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Um diese 45 Jahre zu erreichen, werden nicht nur Beitragszahlungen aus den Jahren einer Berufstätigkeit angerechnet. Auch für Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde, werden Beitragszahlungen angerechnet. Obwohl viele Arbeitnehmer im Alter von 50 bis 60 Jahren heute gesünder und leistungsfähiger sind als frühere Generationen, streben viele Deutsche einen früheren Eintritt in den Ruhestand an. Sie wollen ihr Leben im Alter genießen und nicht bis zum Beginn der Regelaltersgrenze arbeiten. Doch wann kann man frühestens in den Ruhestand gehen, und mit welchen Abschlägen muss man rechnen?
Wann ist der früheste Renteneintritt?
Erst vor wenigen Jahren wurde die Altersruhe mit 63 Jahren eingeführt. Um sie in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt haben. Dann besteht ein Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte. Wer in diesem Alter in den Ruhestand geht, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge sind im Jahr 2018 mit 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns festgelegt. Wer also ein Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintritt in die Altersruhe geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr akzeptieren.
Für diese Rentner gibt es allerdings Möglichkeiten, ihre Rentenzahlung etwas aufzubessern. Seit 01. Juli 2017 gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Wer in den vorgezogenen Ruhestand geht, darf Jahr für Jahr einen Betrag von 6.300 Euro ohne Rentenabzüge hinzuverdienen. Selbst wer in die Regelaltersrente geht, kann die Flexi-Rente in Anspruch nehmen. Nimmt man in diesem Jahr die Regelaltersrente nämlich verzögert an, erhöht sich dadurch die Rentenleistung. Allein die Verschiebung des Renteneintrittsalters um ein Jahr führt zu einer Erhöhung der gesetzlichen Rentenzahlung um rund sechs Prozent, ohne dass zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt werden müssen.
Wer wissen möchte, ab welchem Alter man in den Ruhestand gehen kann und wie hoch die Abschläge sind, kann einen Onlinerechner nutzen. Er ist auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht und ist für angehende Rentner gedacht, die sich frühzeitig Informationen zu dem wichtigen Thema Altersvorsorge beschaffen wollen.
Wie groß ist die Gefahr von Altersarmut?
Wer sich mit der Frage nach dem vorgezogenen Ruhestand beschäftigt, stellt sich vermutlich unweigerlich auch die Frage, was es mit der Altersarmut auf sich hat. Immer wieder liest man in den Medien Berichte, nach denen die Rentner in Deutschland zunehmend Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, weil ihre Rentenzahlung nicht zum Überleben ausreicht. Besonders Frauen sollen davon betroffen sein. Die Frage nach einem vorgezogenen Renteneintritt stellt sich dann oft erst gar nicht. Wer genaue Informationen zur Höhe seiner voraussichtlichen Rentenzahlung, zu den Abschlägen und zu den Steuerzahlungen haben möchte, nimmt am besten per Mail oder telefonisch Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung auf. Dort kann man einen individuellen Beratungstermin vereinbaren und alle Fragen rund um dieses wichtige Thema klären.
Versicherungsexperten gehen heute davon aus, dass man rund 80 Prozent des letzten Nettogehalts als Rentenzahlung bekommen sollte, wenn man den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten will. Zwar wird auch in Zukunft ein großer Anteil davon durch die gesetzliche Altersrente gedeckt. Trotzdem entsteht eine Versorgungslücke, die durch eine private Altersvorsorge ergänzt werden sollte. Die Höhe der Rentenzahlung hängt übrigens vom Bruttoeinkommen und von der Zahl der Jahre ab, in denen man Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer also nur ein geringes Einkommen bezieht, muss damit rechnen, dass die Rentenhöhe im Alter entsprechend gering ausfällt. Die Gefahr der Altersarmut ist also nicht zu unterschätzen, so dass man grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass jeder eine private Altersvorsorge abschließen sollte, um im Alter gut versorgt zu sein.
Welche sind die häufigsten Rentenirrtümer?
1. Jeder muss bis zum Alter von 67 arbeiten?
Es gibt eine ganze Reihe von Irrtümern, die sich rund um die gesetzliche Rente ranken. Sehr häufig hört man die Aussage, dass jeder bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten muss. Das ist so nicht korrekt. Erst für die Geburtsjahrgänge 1964 beträgt das Alter für den regulären Renteneintritt 67 Jahre. Für die Jahrgänge 1947 bis 1964 wird das Regelrentenalter schrittweise angehoben.
2. Die Rentenzahlung fließt automatisch?
Ebenso falsch ist die Aussage, dass die Rentenzahlung automatisch fließt. Eine Rentenzahlung ist eine Sozialleistung. Diese muss beim Versicherungsträger beantragt werden. Dazu genügt eine kurze schriftliche Information an die Deutsche Rentenversicherung oder an den jeweiligen Versicherungsträger. Um die pünktliche Zahlung der Rentenleistung sicherzustellen, sollte der Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden.
3. Die Rente wird nicht besteuert?
Um die Frage der Rentenbesteuerung ranken sich ebenfalls viele Irrtümer. Seit dem Jahr 2005 werden die Rentenzahlungen besteuert. Wer im Jahr 2005 in die Regelaltersrente ging, musste nur 50 Prozent seiner Rentenzahlung versteuern. Wer im Jahr 2016 Rentner wurde, hat 72 Prozent der Zahlung zu versteuern. Dieser prozentuale Anteil steigt, doch erst in einigen Jahren ist die gesetzliche Rentenzahlung in vollem Umfang steuerpflichtig.
4. Wenn man in Rente ist, darf man nicht hinzuverdienen?
Interessant sind auch die Hinzuverdienstgrenzen, denn sie sind für viele Rentner nicht transparent. Wer seine Regelaltersrente bezieht, darf zur Rentenzahlung in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. Eine Kürzung der Zahlung erfolgt dann nicht. Wer aber eine vorzeitige Altersrente bekommt und noch nicht das Regelrentenalter erreicht hat, sollte die Grenzen für den Hinzuverdienst kennen. Seit Juli 2017 dürfen Rentner im vorzeitigen Ruhestand bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen. Ist der Hinzuverdienst höher, wird der darüber hinausgehend Betrag in einer Höhe von 40 Prozent auf die Rentenzahlung angerechnet.
Fazit: Vielfalt der Varianten erfordert genaue Prüfung
Das reguläre Renteneintrittsalter wird in Deutschland in den nächsten Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre erhöht. Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Dauer der Beitragszahlung von 45 Jahren, wenn man keine Abschläge auf die Rentenleistung hinnehmen will. Wer weniger als 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat und dennoch in die Altersruhe gehen will, muss für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts einen Abschlag von 0,3 Prozent akzeptieren. Ein Jahr früher mit dem Arbeiten aufzuhören, geht dann mit einem Abschlag von 3,6 Prozent einher. Allerdings gibt es Möglichkeiten für Rentner, sich etwas Geld hinzuzuverdienen. Sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten sind, findet keine Anrechnung auf die Rentenhöhe statt. Dessen ungeachtet empfehlen Finanz- und Versicherungsexperten regelmäßig den Abschluss einer privaten Altersvorsorge, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind geringer als das gewohnte Nettoeinkommen. Wer wissen will, wann er frühestens in den Ruhestand gehen kann und wie hoch dann die Rentenzahlung ist, sollte einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und sich dort mit allen wichtigen Informationen versorgen.