Gesetzliche Pflichtangaben

Stand: März 2021

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der ersten Anlagevermittlung die nachfolgenden statusbezogenen Informationen mitzuteilen. Ebenfalls vor Beginn einer Anlagevermittlung bzw. vor Abschluss eines Geschäfts haben wir Ihnen Informationen über Vergütungen und Zuwendungen sowie über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte mitzuteilen.

Statusbezogene Informationen

Exporo AG

Am Sandtorkai 70
20457 Hamburg
E-Mail: info@exporo.de
Fax: 040 – 210 91 73 - 99
Tel.: 040 – 210 91 73 - 00

Die Exporo AG ist als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO in das Register gem. § 34f Abs. 5, § 11a Abs. 1 GewO eingetragen. Gesetzlicher Vertreter mit Vermittlungszuständigkeit ist Simon Brunke.
Die Eintragung lässt sich überprüfen durch Einsichtnahme in das Vermittlerregister auf der Webseite www.vermittlerregister.info.

Die Exporo AG bietet zurzeit Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Vermögensanlagen von Emittenten und Anbieter an, die auf der Internetseite www.exporo.de gelistet sind. Ferner werden Vermittlungsleistungen zu Private Placements angeboten, bei denen die Emittenten mit der Exporo AG verbunden sind.

Die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs. 1 GewO zuständigen Behörde lautet:

Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Tel. 040 / 36 13 8-138, Fax: 040 / 36 13 8-401, Mail: service@hk24.de

Die Registernummer, unter der die Exporo AG im Vermittlerregister eingetragen ist, lautet: Register-Nr. D-F-131-CFSZ-68.

Die Exporo AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 134393 eingetragen.

Information über Vergütungen und Zuwendungen

Die Exporo AG erhält von dem jeweiligen Emittenten platzierungsabhängige Vergütungen (Zuwendungen). In den Vergütungen sind Kosten für die Vermittlung des Emissionskapitals – einschließlich der von der Exporo AG verauslagten Kosten für die Rechts- und Steuerberatung, Erstellung der Emissionsunterlagen, Zahlungsabwicklung sowie Kundenservice und Marketing enthalten. Die jeweilige Vergütung ist in den Angebotsunterlagen zu der jeweiligen Vermögensanlage aufgeführt.

Die Exporo AG erhält während der Laufzeit der jeweiligen Vermögensanlage vom Emittenten für die Betreuung der Anleger eine laufende Vergütung, die von der Höhe des platzierten Kapitals abhängig ist. Die jeweilige Vergütung ist in den Angebotsunterlagen zu der jeweiligen Vermögensanlage aufgeführt.

Informationen über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte

Risiken

Die Informationen über die mit der jeweiligen Vermögensanlage einhergehenden Risiken (einschließlich einer Erläuterung von Hebelwirkungen und ihrer Effekte sowie des Risikos des Verlustes der gesamten Kapitalanlage, der Beschränkungen des für solche Vermögensanlagen verfügbaren Marktes, etc.) werden dem Anleger im Rahmen der Zeichnung der Vermögensanlage in den Angebotsunterlagen zu der jeweiligen Vermögensanlage in standardisierter Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsunterlagen enthalten auch eine ausreichend detaillierte allgemeine Beschreibung der Art der Vermögensanlage. Die Zurverfügungstellung der Angebotsunterlagen erfolgt vor Vertragsschluss. Der Anleger wird aufgefordert, die darin enthaltenen Risikohinweise zu der jeweiligen Vermögensanlage vor seiner Anlageentscheidung vollständig zu lesen. Die Kenntnisnahme der Risikohinweise ist vom Anleger zu Beginn des Investmentprozesses vor seiner Anlageentscheidung zu bestätigen. Eine zusammenfassende Darstellung der Risiken und Vermögensanlage findet sich zusätzlich in einem Vermögensanlagen-Informationsblatt für die jeweilige Vermögensanlage, das dem Anleger ebenfalls zu Beginn des Investmentprozesses vor seiner Anlageentscheidung zur Verfügung gestellt wird.

Kosten, Nebenkosten, sonstige Kosten, Steuern

Dem Anleger werden für jede Vermögensanlage individuelle ex ante und ex post Kosteninformationen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund von Geschäften mit den betreffenden Vermögensanlagen muss der Anleger möglicherweise finanzielle oder sonstige Verpflichtungen einschließlich Eventualverbindlichkeiten übernehmen, die zu den Kosten für den Erwerb der Vermögensanlage hinzukommen; so etwa im Fall einer individuellen Fremdfinanzierung des Erwerbs der Vermögensanlage durch den Anleger. Einschusspflichten oder ähnliche Verpflichtungen bestehen für den Anleger nicht. Im Zusammenhang mit der von ihm gezeichneten Vermögensanlage und der Vermittlung dieser Vermögensanlage über die Online-Plattform www.exporo.de hat der Anleger als Gesamtpreis lediglich den von ihm gezeichneten und im Angebotsformular genannten Anlagebetrag zu zahlen. Ein Agio, Provisionen oder sonstige zusätzliche Kosten sind vom Anleger nicht zu zahlen. Die Besteuerung der vom Anleger aus der jeweiligen Vermögensanlage erzielten Einnahmen richtet sich nach seinen persönlichen Verhältnissen und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dem Anleger wird empfohlen, sich erforderlichenfalls durch einen Steuerberater beraten zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten trägt er persönlich. Darüber können dem Anleger im Einzelfall weitere eigene Kosten im Zusammenhang mit der jeweiligen Vermögensanlage entstehen, etwa Kosten bei eigenen Recherchen, Bezug von kostenpflichtigen Informationsmaterialien u.ä.

Interessenkonflikte

In Ausübung der Vermittlungsleistung der Exporo AG über die von ihr zur Verfügung gestellte Plattform www.exporo.de können sich Interessenkonflikte zwischen der Exporo AG bzw. Organen und Mitarbeitern der Exporo AG (im Folgenden gemeinsam „Mitarbeiter“) und den Anlegern sowie zwischen den Anlegern ergeben. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben, wenn die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter selbst direkt oder indirekt in eine auf der Plattform www.exporo.de angebotene Vermögensanlage oder deren Anbieter und/ oder Emittent investiert. In den vorgenannten Fällen könnte Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter daran interessiert sein, dass möglichst schnell möglichst viele Besucher der Plattform diese Vermögensanlage zeichnen und möglichst viel Kapital gewähren. Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter könnten vor diesem Hintergrund die von der Exporo AG bzw. ihren Mitarbeitern durchzuführende Angemessenheitsprüfung an eigenen Interessen, insbesondere auch am Provisionsinteresse der Exporo AG, ausgerichtet durchführen und die Vermögensanlage für Anleger als angemessen freigeben, obwohl diese im konkreten Fall nicht für den Anleger angemessen wäre. Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter könnten die Plausibilitätsprüfung der auf der Plattform zu dieser Vermögensanlage eingestellten Informationen an den eigenen Interessen ausgerichtet vornehmen und die Einstellung von Informationen erlauben, die nach eigener Prüfung nicht plausibel sind. Dies könnte auch dann der Fall sein, wenn die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter Informationen zur Vermögensanlage und/oder deren Anbieter/Emittent erlangt, die nicht weiter gegeben werden, um die Kapitaleinwerbung und Projektdurchführung nicht zu gefährden. Interessenkonflikte zwischen den Anlegern können u.a. bei großer Nachfrage nach einer Vermögensanlage, die über das jeweilige Funding-Limit hinausgeht, entstehen. Bei persönlicher Kenntnis von Anlegern könnte die Exporo AG bzw. ihre Mitarbeiter Vorzüge einräumen. Für den Fall, dass die Vermögensanlage als sonstige Anlagen in Form von anteiligen Nachrangdarlehensforderungen angeboten werden, tritt zwischen den Anleger und die darlehensgebende Bank die Anbieterin der Vermögensanlage, in der Regel eine Tochtergesellschaft der Exporo AG. Diese Exporo Tochtergesellschaft ist im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der für die Vermögensanlage bestellten Sicherheiten von den Anlegern zur Anweisung an den Sicherheitentreuhänder bevollmächtigt. In diesem Fall können Interessenkonflikte zwischen der Exporo Tochergesellschaft und den Anlegern und unter den Anlegern dahingehend auftreten, dass nur einzelne Anleger bestimmte Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitenverwaltung und -verwertung wünschen.

Die Exporo AG hat insbesondere, aber nicht abschließen die im folgenden genannten organisatorische Vorkehrungen getroffen, die dazu dienen sollen, Interessenkonflikte so weit wie möglich zu vermeiden. Soweit die Exporo AG Zuwendungen im Zusammenhang mit den angebotenen Vermögensanlagen erhält, werden diese in dem für die jeweilige Vermögensanlage geltenden Vermögensanlagen-Informationsblatt offengelegt. Die Exporo AG kontrolliert fortlaufend die rechts- und vertragskonforme Verhaltensweise ihrer Mitarbeiter, die im Hinblick auf die an sie gestellten rechtlichen Anforderungen und Vermeidung von Interessenkonflikten regelmäßig geschult werden. Die Einhaltung der an die Exporo AG als Vermittler gestellten gesetzlichen Anforderungen wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Es besteht das Verbot, eine Beratung oder Empfehlung zu den angebotenen Vermögensanlagen zu geben. Annahmen von Anlegern werden chronologisch nach ihrem Zugang entgegengenommen. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt im Rahmen des Zeichnungsprozesses digital, so dass eine Einflussnahme von Mitarbeitern der Exporo AG grundsätzlich ausgeschlossen ist. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Verwertung von Sicherheiten soll es vertragliche Regelungen geben, wie beispielsweise, dass die Anleger mehrheitlich Beschlüsse zur Erteilung von Anweisungen an die jeweilige Exporo Tochtergesellschaft und den Sicherheitentreuhänder fassen können.

Handelsplatz

Das Kaufangebot wurde erfolgreich abgelehnt.

Handelsplatz

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Die Frist von 2 Tagen für das Ablehnen des Kaufangebotes sind vorrüber.