Abgeltungssteuer
Die im Allgemeinen bekannteste Form der Abgeltungssteuer ist die Kapitalertragssteuer. Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Dividenden, Zinsen etc.) werden pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert, womit die Steuerpflicht abgegolten ist.
Wen betrifft die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer gilt für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (Steuerinländer) und z.B. Erträge aus Kapital erzielen.
Von der Abgeltungssteuer betroffen sind somit auch deutsche Crowdinvestoren, allgemein Geldsparer, Aktieninhaber, Zertifikate- und Fondsanleger, die aus Ihrer Anlage Einnahmen erzielen.
Beispiel - Dividende auf Aktien
Ein Anleger erhält für eine seiner Aktien eine Brutto-Dividende von 2.000 €. Darauf führt er 25 % Kapitalertragssteuer (25 % von 2.000 € = 500 €) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer (5,5 % von 500 € = 27,50 €) ab. Sollte der Privatanleger kirchensteuerpflichtig sein, so ist ggf. auch noch die Kirchensteuer abzuführen.
Die Nettodividende beträgt für den Kapitalanleger somit 1.472,50 € (es wurden 26,375 % Abgeltungssteuer einbehalten). Es erfolgt keine weitere Besteuerung zum persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen.
Abgeltungssteuer in Bezug auf Exporo-Darlehen
Die Zinserträge aus den Exporo-Darlehen sind grundsätzlich auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit die Anlage aus dem steuerlichen Privatvermögen erfolgt. Die Erträge unterliegen in diesem Fall also der Abgeltungssteuer. Diese liegt bei einem Steuersatz in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wie werden die Steuern bei Vermögensanlagen abgeführt?
Für Rückzahlungen bis einschließlich 31.12.2020 wird die Abgeltungssteuer nicht von der Exporo AG und auch nicht von der Darlehensnehmerin einbehalten und abgeführt, da die Verzinsung der Exporo-Darlehen nicht gewinnabhängig ist. Die Zinserträge sind daher in der persönlichen Einkommenserklärung des Anlegers zu deklarieren.
Bei allen Rückzahlungen ab dem 01.01.2021 wird die Abgeltungssteuer durch die Exporo AG einbehalten und abgeführt.
Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Wie werden die Steuern bei Wertpapieren abgeführt?
Für die in Ihrem Depot bei der Baader Bank verwalteten Wertpapiere werden die Steuern durch die Depotbank abgeführt.
Bei den in Ihrem digitalen Schließfach hinterlegten Wertpapieren führt die jeweilige Emittentin die Steuern ab.
Zur Behandlung der Zinseinnahmen bei Anlagen aus Betriebsvermögen oder bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.