Aktien
Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches einen Anteil an einem Unternehmen verbrieft. Mit dem Erwerb einer Aktie verfügt der Eigentümer über bestimmte Mitwirkungsrechte in dem ausgebenden Unternehmen, der Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaften geben Aktien aus, um Kapital zur Finanzierung zu erhalten.
Grundlagen
In Deutschland wählen viele Unternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), da sie auf diese Weise leichter Kapital durch die Ausgabe von Aktien erhalten können. Erfüllt das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen, so kann das Unternehmen an der Börse notiert werden. Das Unternehmen kann dann Aktien ausgeben, welche von institutionellen oder privaten Anlegern erworben werden können. Durch die Ausgabe von Aktien erhält das Unternehmen Eigenkapital, das es zur Finanzierung benötigt. Der Eigentümer einer Aktie ist demzufolge kein Gläubiger, wie etwa eine Bank, die dem Unternehmen einen Kredit zur Verfügung stellt, sondern Miteigentümer des Unternehmens. Mit einem steigenden Anteil am Unternehmen erhöht sich das Mitwirkungsrecht des Eigentümers. Sollte ein Aktienkäufer etwa mehr als 50 % der Aktien eines Unternehmens erwerben, so verfügt der Eigentümer auch über mehr als 50 % der Stimmrechte. Er würde also einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben können. Die Entwicklung von bestimmten Aktienkursen wird in einem Aktienindex wiedergegeben. So gibt es für den deutschen Aktienmarkt den Leitindex DAX, für den amerikanischen den Dow Jones und für den japanischen den Nikkei Index. Weitere bekannte Indizes sind beispielsweise der STOXX, MDAX und der NASDAQ. Für derartige Aktienindizes gibt es eine separate Anlageform, die sogenannten Indexfonds.
Aktienarten
- Aktien können in Inhaberaktien oder Namensaktien unterteilt werden. Bei Namensaktien wird der Eigentümer der Aktien mit seinem Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse in das Aktienregister einer Aktiengesellschaft eingetragen. Namensaktien sind demzufolge nicht anonym, sondern personalisiert. Das Unternehmen kennt also den Inhaber einer Namensaktie. Bei Inhaberaktien verhält es sich anders. Auch hier gibt es einen Eigentümer, allerdings wird dieser im Aktienregister des Unternehmens lediglich als Inhaber bezeichnet. Aus Sicht des Unternehmens sind die Eigentümer von Inhaberaktien also anonyme Investoren. Demzufolge ist es auch unproblematisch, wenn Inhaberaktien verkauft oder gehandelt werden. Wenn eine Inhaberaktie den Eigentümer wechselt, so ist im Aktienregister keine Veränderung zu veranlassen.
- Darüber hinaus können Aktien nach dem Umfang der verbrieften Rechte unterschieden werden. Hier ist zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien zu unterscheiden. Stammaktien sind Aktien, welche dem Aktionär die satzungsmäßigen und gesetzlichen Rechte zugestehen. Vorzugsaktien sind demgegenüber Aktien, welche zusätzliche Rechte begründen. Hier kommt beispielsweise die Zahlung einer Mindestdividende in wirtschaftlich schlechteren Zeiten in Betracht. Vorzugsaktien sind demzufolge vorteilhafter für den Aktionär.
- Eine dritte Gliederungsart für Aktien ist die Unterteilung in Nennbetragsaktien und Quotenaktien. Bei Quotenaktien ist der Aktie kein fester Geldbetrag zugeordnet, sondern ein Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft, zum Beispiel ein Anteil von 1 zu 10.000 (entspricht 0.01 %). Hingegen gibt es bei Nennwertaktien einen Nennwert, der sich aus der Division des Grundkapitals und der Anzahl der ausgegebenen Aktien ergibt.
Rechtliche Grundlagen
Unternehmen, die Aktien ausgeben wollen, werden häufig in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführt. Für sie sind die Vorgaben aus dem Aktiengesetz (AktG) maßgeblich. Aktien können in Deutschland jedoch auch durch eine Kommanditgesellschaft ausgegeben werden. Welche Gesellschaftsform für das Unternehmen die vorteilhaftere ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Durch die Ausgabe von Aktien müssen Unternehmen den Aktionären bestimmte Rechte gewähren. Dazu gehört unter anderem eine Beteiligung am Bilanzgewinn, ein Auskunftsrecht, ein Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und ein Stimmrecht.
Bei der Ausgabe von Aktien hat das Unternehmen gemäß den Vorgaben des Aktienrechts einen Mindestwert von einem Euro anzusetzen (vgl. § 8 AktG). Zudem dürfen Aktien nicht geteilt werden. Es ist allerdings möglich, zusätzliche Aktien auszugeben. Auf den Kapitalmärkten wird dann von einer weiteren Kapitalisierung des Unternehmens gesprochen.
Die Bedeutung der Aktie
Für Unternehmen haben Aktien essentielle Bedeutung. Durch dessen Ausgabe können sie zusätzliches Kapital erhalten, welches sie unter anderem für Investitionen einsetzen können, was wiederum das Wachstum des Unternehmens fördert.
Für den institutionellen oder privaten Anleger gewinnen Aktien zunehmend an Bedeutung. Während Aktien in früheren Zeiten lediglich als spekulatives Vermögensinvestment betrachtet wurden, gelten sie heute als eine alternative Kapitalanlage. Insbesondere in den Zeiten niedriger Zinsen erfreuen sich Aktien einer wachsenden Beliebtheit. Anleger können durch eine Kapitalanlage in Aktien auf zwei verschiedene Arten Geld verdienen. Einerseits partizipieren Anleger am Unternehmensgewinn, indem das Unternehmen eine Dividende auszahlt, und andererseits können Anleger durch den Handel mit Aktien von Wertsteigerungen profitieren. Der letztgenannte Grund birgt allerdings auch Risiken, da es nicht ungewöhnlich ist, dass Aktien an Wert verlieren und somit auch zu einem niedrigeren Verkaufspreis führen können.
Emission
In der Finanzwirtschaft wird die Ausgabe von Aktien an einem Kapitalmarkt auch als Emission bezeichnet. Emissionen stellen somit den Börsengang (auch: IPO) eines Unternehmens dar. Bei Kapitalerhöhungen und Neugründungen von Unternehmen werden ebenfalls Emissionen durchgeführt.
Der Emissionspreis, also der Preis einer Aktie bei Ausgabe, wird häufig im Rahmen des Orderbuchverfahrens ermittelt. Dabei werden - vereinfacht dargestellt - Kaufinteressenten innerhalb einer bestimmten Zeichnungsfrist gebeten, Angebote zu einem festgelegten Intervall abzugeben. Bei einem Intervall zwischen 50 Euro und 75 Euro je Aktie könnte ein potentieller Anleger beispielsweise selbst wählen, welchen Betrag er für die Aktie ausgeben möchte. In Abhängigkeit der Nachfrage würden nach Ablauf der Zeichnungsfrist dann zuerst die höchst bietenden Käufer bedient. Bei großem Interesse führt die Emission somit zu einem hohen durchschnittlichen Erstausgabepreis und bei niedrigem Interesse zu einem geringen und somit günstigeren Ausgabepreis.