Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, welche für börsennotierte Unternehmen üblich ist und deren Grundkapital in einzelne Aktien zerlegt ist.

Definition Aktiengesellschaft – Was ist das?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform und eine Kapitalgesellschaft, welche für börsennotierte Unternehmen üblich ist. Ihre Gründung sowie ihre Rechtsverhältnisse sind im Aktiengesetz (AktG) festgelegt.

Das wichtigste Kennzeichen ist, dass das Grundkapital der AG in einzelne Aktien zerlegt wird, sodass sich sowohl Mitarbeiter als auch außenstehende Person durch den Kauf von Aktien schon mit kleineren Einlagen am Unternehmen beteiligen können. Zudem ist eine AG eine Körperschaft, was sie selbständig rechtsfähig macht. Darüber hinaus ist die Beschaffung von Eigenkapital für eine Aktiengesellschaft relativ einfach möglich und die Haftung der Mitglieder, welche in Aktien investiert haben, ist auf das Grundkapital begrenzt, sodass ihr Privatvermögen unberührt bleibt.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen einige Punkte beachtet werden, die im Aktiengesetz geregelt sind. Denn ein Unternehmen kann eine Aktiengesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen gründen:

  • Die Gründung kann durch eine juristische Person, durch rechtsfähige Personengesellschaften oder durch mehrere natürliche Personen erfolgen.
  • Das Grundkapital muss zum Zeitpunkt der Gründing mindestens 50.000 Euro betragen.

Der Ablauf der AG-Gründung verläuft folgendermaßen:

  1. Erstellung sowie notarielle Beurkundung der Satzung
  2. Übernahme der Aktien durch die Gründer
  3. Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlussprüfers
  4. Erstellung des Gründungsberichts und anschließende Gründungsprüfung
  5. Hinterlegung der Einlagen
  6. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Organe

Eine Aktiengesellschaft setzt sich aus drei Organen zusammen, wodurch die Aufgabenverteilung klar definiert ist:

Der Vorstand

Der Vorstand kann entweder aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Er leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich und vertritt sie nach außen.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht und bestellt den Vorstand. Zudem prüft er den Jahresabschluss und die Bilanz, weshalb die Mitglieder des Aufsichtsrats jederzeit Zugang zu den Büchern der Gesellschaft haben.

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung, in der die Aktionäre vertreten sind, wird in der Regel einmal im Jahr einberufen. Wenn es für die Gesellschaft notwendig ist, kann sie auch zusätzlich außerordentlich stattfinden. Je nach Aktienanteil erhalten die Aktionäre Stimmrechte für Beschlüsse und Satzungsänderungen organisatorischer Angelegenheiten. Dazu zählen wie im Aktiengesetz geregelt folgende Kernaufgaben:

  • Die Wahl des Aufsichtsrats
  • Die Entlastung des Vorstands
  • Die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Die Zustimmung zu Kapitalmaßnahmen

Vorteile

Aufgrund ihrer Vorteile ist die Aktiengesellschaft eine beliebte Gesellschaftsform. Zu den Vorteilen gehören vor allem die hohe Reputation der Rechtsform, da eine AG vor allem gegenüber Banken und Geschäftspartnern Professionalität und Seriosität vermittelt. Darüber hinaus führt der Börsengang zur finanziellen Unabhängigkeit von Kreditinstituten, weil die Finanzierung bei einer AG ausschließlich über den Verkauf von Anteilen geschieht. So kann durch eine Kapitalerhöhung beispielsweise kurzfristig neues Kapital beschafft werden. Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsbeschränkung. Denn eine Aktiengesellschaft haftet lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, welches wiederum in Aktien aufgeteilt ist, wodurch jeder Aktionär mit seiner Einlage haftet. Außerdem lassen sich Geschäftsanteile problemlos übertragen und es ist keine notarielle Beurkundung der Übertragung notwendig. Zusätzlich zählt die eigene Rechtsfähigkeit zu den Vorteilen, denn eine Aktiengesellschaft unterliegt als eigenständige juristische Person bestimmten Rechten und Pflichten.

Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft bringt zusätzlich zu den Vorteilen auch einige Nachteile mit sich. Zum einen wird für die Gründung ein hohes Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt, was diese für kleine Unternehmen quasi unmöglich macht. Darüber hinaus entsteht durch die AG ein hoher Verwaltungsaufwand. Denn eine AG ist Formkaufmann und unterliegt der Pflicht doppelte Buchführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu betreiben und eine Bilanz am Jahresende zu erstellen und veröffentlichen. Zudem ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.

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