Altlasten

Altlasten bezeichnen im weiteren Sinne eine Verunreinigung des Bodens. Immobilienkäufer können Grundstücke auf Altlasten überprüfen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Definition Altlasten – Was ist das?

Altlasten sind abgrenzbare Flächen, die durch vergangene Nutzung umweltschädlich verändert wurden. Bei betroffenen Grundstücken ist die gesetzliche Mindestqualität des Bodens nicht mehr gegeben, sodass nur noch eine eingeschränkte Nutzung der Fläche möglich ist.

Gemäß § 2 Abs. 5 BbodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) wird unterschieden zwischen:

  • Altablagerungen – Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert oder verarbeitet wurden
  • Altstandorte – Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe verarbeitet wurden

Für eine erneute Nutzbarkeit müssen Flächen mit Altlasten saniert werden, sprich ausgetauscht oder gereinigt werden. Die Sanierung von Altlasten ist zeitlich, technisch und finanziell aufwendig.

Beispiele für Altlasten

Altlasten können beispielsweise durch die nicht sachgemäße Entsorgung giftiger Stoffe entstehen. Der Boden wird kontaminiert, Tiere und Pflanzen kommen damit in Kontakt und verlieren gesunden Lebensraum.

Im privaten Bereich sind Altlasten vor allem ein finanzielles Risiko für Immobilieninvestoren. Ein Grundstück kann auf viele verschiedene Arten mit Altlasten kontaminiert sein. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Vorbesitzer größere Mengen Altöl im Boden versickern lässt.

Aber auch durch frühere Bebauungen oder Nutzungsarten können Altlasten entstehen. Wurde auf einer Fläche einmal eine Tankstelle oder eine Mülldeponie betrieben, gelten diese nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als Grundstücke mit Altlasten.

Sanierung von Altlasten

Das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bestimmt die jeweils notwendigen Maßnahmen. Hierfür werden zunächst alle altlastenverdächtigen Flächen einbezogen und bewertet.

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Sanierung von Altlasten. Dabei haftet gesetzlich derjenige, der die Schäden auch verursacht hat. In der Realität steht aber auch der neue Eigentümer in der Pflicht. Für Grundstückskäufer ist also Vorsicht geboten, nach der Eintragung im Grundbuch stehen Sie nämlich in der Haftung. Allerdings müssen Verkäufer vorab und ungefragt auf mögliche Altlasten hinweisen.

Altlasten erkennen

Wollen Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie vor dem Kauf ein Bodengutachten durchführen. So vermeiden Sie das Risiko möglicher Altlasten und deren finanziellen Folgen. Außerdem bieten einige Städte ein Altlastenkataster an. Dieses gibt Aufschluss über die historische Beschaffenheit eines Grundstücks.

Handelsplatz

Das Kaufangebot wurde erfolgreich abgelehnt.

Handelsplatz

Leider konnte kein entsprechendes Kaufangebot gefunden werden.

Handelsplatz

Die Frist von 2 Tagen für das Ablehnen des Kaufangebotes sind vorrüber.