Basel I, II und III

Basel I, II und III

Die Begriffe Basel I, Basel II und Basel III bezeichnen jeweils Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalvereinbarung, die historisch aufeinander folgten und aufbauen. In dieser Abfolge sind die Ziele und Konsequenzen der jeweiligen Rahmenvereinbarung auch besser zu verstehen.

Das Grundproblem: Banken wollen und müssen Kredite vergeben, sollen dabei jedoch jederzeit ihre eigene Zahlungsfähigkeit aufrechthalten und mögliche Verluste ausgleichen können. Abfedern lässt sich dies mit entsprechendem Eigenkapital.

Basel I

1988 wurde mit dem Beschluss Basel I (oder auch: Basler Akkord) zum ersten Mal die Regulierung der Banken bezüglich ihrer Eigenkapitalanforderungen angeregt. Nach der beispiellosen Insolvenz der Herstatt Bank und der Befürchtung, dass die Eigenkapitaleinlagen der Banken auf ein bedrohliches Maß gesunken waren, sah man sich gezwungen, mit einer einheitlichen Rahmenvereinbarung das Risikogewicht zu reduzieren.

Beschlossen wurde eine Eigenkapitalquote von 8 % in Bezug auf ihre risikogewichteten Aktiva. Auch wenn sich diese Regelung vor allem an international tätige Banken richtete, ist dies ein genereller Bankenstandard geworden. Auch die BaFin orientiert sich an diesem Beschluss und die EU nahm für finanzwirtschaftliche Beschlüsse Basel I zum Maßstab.

Basel II

Auch bei dem 2004 beschlossenen Reformpaket Basel II ging es um die Regulierung der Eigenkapitalquoten der Banken und das Ziel, einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf den weltweiten Finanzmärkten zu schaffen. Bis dahin aufgetauchte und neu entstandene Risiken sollten besser erfasst werden. Außerdem wurde das Risikogewicht der Kreditnehmer flexibel angepasst: Je riskanter ein Kreditgeschäft, desto höher sollten die Eigenkapitaleinlagen der Bank sein. Seit Anfang 2007 ist Basel II für die Kreditinstitute verbindlich.

Inhaltlich spricht man bei Basel II auch von drei Säulen von Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen:

  • Mindesteigenkapitalanforderungen
  • Überprüfungsprozess der Bankenaufsichten
  • Erweiterte Offenlegung bzw. Marktdisziplin der Banken

Basel III

2010 haben die Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden der finanzstärksten Länder über den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Eigenkapitalregeln festgelegt, um nach der Finanzkrise ab 2007 weiteren Bankenrettungen entgegen zu wirken und die Finanzsysteme weiter zu stärken.

Im Zuge von Basel III wird vor allem die sogenannte Kernkapitalquote der Banken erhöht: Kernkapital ist der Bestandteil des Eigenkapitals, der einen besonders sicheren Wert hat und somit in Notfällen mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Verfügung steht. Diese Quote wurde von 4 auf 6 % erhöht, die gesamte Eigenkapitalquote von 8 % bleibt weiter bestehen. Zusätzlich wurden Zusatzpuffer festgelegt, die für weitere Sicherheit sorgen sollen.

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