Emittent

Ein Emittent ist der Herausgeber von Wertpapieren oder Anleihen. Beim Crowdinvesting für Immobilien handelt es sich um den Darlehensnehmer.

Emittenten von Wertpapieren

Als Emittent wird der Herausgeber von Wertpapieren bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem lateinischen und bedeutet in etwa “emittere” = “herauslassen oder loslassen”. Die Herausbringer von Wertpapieren können unterschiedliche Institutionen sein, zu denen Wirtschaftsunternehmen, ausländische Staaten, der Bund, die Bundesländer und sogar Städte zählen. Wird ein Unternehmen zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt, werden an der Börse Anteilsscheine zum Kauf angeboten. Das Unternehmen “emittiert” in diesem Fall die Aktien. Die Bundesrepublik Deutschland oder ein ausländischer Staat gibt Anleihen heraus, um dadurch seinen Staatshaushalt zu finanzieren. Andere Emittenten beschaffen sich durch die Emission Geld, um beispielsweise Investitionen zu tätigen. Kapitalanleger benötigen ein separates Konto (Depot), auf das die Wertpapiere gebucht werden.

Pflichten eines Emittenten

Erfolgt die Emission eines Wertpapiers, müssen Emittenten gem. § 30 Abs. 3 Börsengesetz bestimmte Pflichten erfüllen, die wiederum dem Schutz der Anleger dienen. Unternehmen, aber auch Staaten sind bei einer Emission auf Banken angewiesen, die Emittenten in allen Belangen, welche die Ausgabe des Wertpapiers betreffen, betreuen. Banken selbst treten auch als Emittenten auf, indem sie eigene Aktien anbieten beziehungsweise spezielle Finanzprodukte, wie Zertifikate oder Optionsscheine emittieren. Investoren können daneben auch Fonds oder Exchange Traded Funds (ETF) erwerben.

Möchten Unternehmen Aktien emittieren, müssen diese wenigstens drei Jahre bestanden haben und die Jahresabschlüsse für drei vorausgegangene Geschäftsjahre offenlegen. In einem Zulassungsprospekt auf Grundlage des Wertpapierprospektgesetzes wird die Emission beschrieben. Weiterhin hat ein zugelassener Emittent die Zahl- und Hinterlegungsstelle des jeweiligen Börsenplatzes zu nennen. Er hat unverzüglich alle Tatsachen zu veröffentlichen, die bei Aktien Kursveränderungen hervorrufen oder bei Anleihen zu Beeinträchtigungen des Kapitaldienstes führen können. Daneben ist der Emittent verpflichtet, regelmäßig Zwischenberichte während des laufenden Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Risiko

Erfolgt die Ausgabe eines Wertpapiers, ist das Papier nur so lange sicher, wie auch derjenige, der es herausgibt. Beispielsweise werden Mittelstandsanleihen, die von Unternehmen herausgegeben werden, gegenwärtig sehr hoch verzinst. Diese sind aber auch einem überdurchschnittlichen Risiko ausgesetzt.

Aktien besitzen immer ein Kursrisiko. Aber auch Zertifikate, Derivate oder Staatsanleihen können teilweise erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein. Der Käufer eines Anteilsscheins übergibt dem Emittenten ein Darlehen, das dieser für seine Zwecke nutzen kann. Der Emittent ist wiederum verpflichtet, das Geld zurück zuzahlen. Die Rückzahlung hat bei der Emission von Anleihen in einem festgelegten Zeitraum zu erfolgen und umfasst auch die vereinbarten Zinsen oder Dividenden, welche ebenfalls vom Emittenten zu begleichen sind. Es besteht, beispielsweise bei einer finanziellen Schieflage des Unternehmens, jedoch die Gefahr, dass der Emittent seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann (“Emittentenrisiko”).


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