Finanzberatung

Bei einer Finanzberatung geht es um die optimale Beratung eines Kapitalanlegers mit Blick auf seine Voraussetzungen und Zielvorstellungen.

Bei der Finanzberatung geht es um die optimale Beratung eines Kapitalanlegers durch den Finanzberater mit Blick auf seine Voraussetzungen (z.B. Risikoneigung) und mit dem Ziel einer möglichst hohen Rendite durch die Geldanlage. Es gibt eine ganze Reihe von unterschiedlichen Finanzanlagen, die je nach Qualifikation des Beraters vermittelt werden dürfen.
Die Berufsbezeichnung Finanzberater ist gesetzlich nicht geschützt, weshalb diese Berufsgruppe immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist: Wer darf sich mit welcher Qualifikation wie nennen und über welche Produkte beraten und diese vermitteln?
Durch die Finanzkrise wurden in den letzten Jahren außerdem die Anforderungen für die Anlageberatung verschärft. Ein Blick auf die unterschiedlichen Dienstleistungen ist daher ratsam.

Finanzdienstleistung: Unterschied zwischen Beratung und Vermittlung

Bei Finanzdienstleistungen spricht man grundsätzlich von Beratung oder Vermittlung. Die Unterscheidung ist nicht zuletzt für die Finanzdienstleister wichtig, da bei falscher Ausführung von Beratung oder Vermittlung entsprechende Sanktionen drohen. Und auch für den Anleger selbst lohnt es, auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Beratung und Vermittlung von Geldanlagen zu schauen, bevor sie sich z.B. anlässlich einer Baufinanzierung, zum Bausparen oder zur Altersvorsorge auf die Suche begeben.

Bei der Vermittlung von Finanzprodukten kommt der Anleger auf den Finanzdienstleister zu mit dem Wunsch, eine bestimmte Anlageentscheidung treffen zu wollen. Dann ist der Dienstleister verpflichtet, den potenziellen Kunden ausreichend über das gefragte Produkt zu informieren. Der Finanzdienstleister darf in diesem Fall keine Empfehlung aussprechen, benötigt jedoch auch nur wenige persönliche Daten des Kapitalanlegers.
Das ist bei der Beratung anders. Zum einen hat der mögliche Kunde hier kein konkretes Anlageprodukt im Sinn, sondern wünscht sich vom Finanzdienstleister eine umfassende Beratung. Damit geht zum anderen einher, dass sich der Berater ein genaues Bild über den Anleger machen muss. Das beinhaltet auch die Beurteilung, ob der Kunde das Anlagerisiko, das mit diesem oder jenem Produkt verbunden ist, tragen kann. Ein Finanzdienstleister kann also Berater und Vermittler sein, entscheidend ist dabei nicht seine Firmen- bzw. Berufsbezeichnung, sondern die Art der Handlung gegenüber dem Kunden.

Formen der Finanzberatung und -vermittlung

Neben dem klassischen Berater bei der eigenen Hausbank, wie dem Bankberater, gibt es weitere Berufsgruppen, die bei einer Anlageentscheidung beratend und/oder vermittelnd gegenüber dem Kunden tätig sein können. Die wichtigsten werden hier kurz vorgestellt.

  • Honorarberatung
    Im Gegensatz zur Finanzberatung, dessen Bezahlung auf Provisionen beruht, werden hier Honorare gezahlt. Es gibt den Honorarfinanzanlagenberater und Honoraranlageberater. Letzterer darf über sämtliche Anlageprodukte beraten und muss dafür auch von der BaFin zugelassen sein.
  • Vermögensverwaltung
    Eine dritte Person ist hier mit den Anlageentscheidungen für das Vermögen des Kunden beauftragt, er fungiert dann als Vermögensverwalter. Diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt, allerdings weiter verbreitet als die entsprechende, bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung des Finanzportfolioverwalters.
  • Bankberatung
    Die Bankberatung bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist besonders weit verbreitet. Durch Einsparungen bei Banken und die Zunahme an Finanzprodukten sind Bankberater zunehmend herausgefordert, in kurzer Zeit viele Kunden über viele Produkte zu beraten, weshalb der Anleger hier auf die Qualität der Beratung besonders achten sollte.
  • Fondsmanager
    Im Auftrag einer Fondsgesellschaft betreuen und verwalten Fondsmanager einen Fonds mit dem Ziel, maximale Renditen unter Risikoabschätzung für die Kunden, also die Anleger, zu erwirtschaften. Sie sind diejenigen, die die konkreten Anlageentscheidungen für deren Anleger treffen.
  • Finanzanlagenvermittler
    Für die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen gibt es den Finanzanlagenvermittler, der seit 2013 einer Erlaubnisvorschrift bedarf. Sie können losgelöst von übergeordneten Instanzen, wie Kreditinstituten oder Fondsgesellschaften, Kapitalanlagen vermitteln und darüber beraten.
  • Robo Advisor
    Eine vergleichweise neuere Erscheinung sind Robo Advisors, bei denen das Management eines Portfolios auf möglichst wenig menschlichem Einfluss, sondern besonders auf Algorythmen beruht.

Principal-Agent-Theorie

Die Beziehung eines Beraters bzw. Vermittlers zu seinem Kunden ist, wie in einigen Beispielen deutlich wird, von einem Ungleichgewicht geprägt - man spricht auch vom sogenannten Principal Agent Verhältnis. Die Principal-Agent-Theorie besagt, dass es einen Auftraggeber gibt (den Prinzipal, in diesem Fall der Kunde) und einen Auftragnehmer (den Agenten, hier der Berater). Der Berater hat gegenüber dem Kunden einen Wissensvorsprung. Ein möglicher ökonomischer Konflikt für den Berater könnte demnach sein, dem Kunden zwar eine passende, aber für sich selbst weniger profitable Geldanlage zu vermitteln. Grundsätzlich gibt es wie beschrieben gesetzliche Vorschriften für die Beratung und Vermittlung von Geldanlagen. Eine zusätzliche Lösung für ein solches Probleme kann allerdings auch das Schaffen von Vertrauen darstellen.

Neue Entwicklung zum Selbstentscheider

Da insbesondere das Vertrauen in die Bankberatung nach der Finanzkrise beschädigt wurde, gibt es einen Trend hin zum sogenannten Selbstentscheider. Wie der Name sagt, informieren sich immer mehr Kapitalanleger selbst und minimieren die Beratung durch Externe. Die Angebote im Internet sind mit entsprechenden Vergleichsportalen und Finanzblogs in den letzten Jahren rasant gestiegen, was ebenfalls zum Aufschwung des Selbstentscheiders beigetragen hat.


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