Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind vertraglich geschlossene Rechte und Pflichten, die den Kapitalaustausch zwischen mindestens zwei Personen regeln.

Finanzinstrumente sind vertraglich geschlossene Rechte und Pflichten, die den Austausch von Zahlungsmitteln zwischen mindestens zwei Parteien regeln. Ein einfaches Beispiel ist das Sparbuch, das die Modalitäten der Spareinlagen zwischen dem Bankkunden und der Bank regelt.

Jedes Finanzinstrument hat unterschiedliche Eigenschaften, je nach Zweck, Höhe und Dauer einer Investition wählt man als Anleger geeignete Finanzprodukte aus. Die liquide Notreserve ist am besten auf dem Tagesgeldkonto der Bank aufgehoben. Im Mittelpunkt steht die Liquidität des Geldes, damit Verbraucher jederzeit schnell und problemlos auf ihr Guthaben zugreifen können. Genauso wichtig ist die Sicherheit der Anlage, weil dieses Geld immer komplett zur Verfügung stehen muss. Die Rentabilität muss dabei in den Hintergrund treten, sie ist für diesen Zweck nicht ausschlaggebend. Die drei Anlagekriterien “Rentabilität, Liquidität und Sicherheit” werden gemeinsam auch als das magische Dreieck der Vermögensanlage bezeichnet. Sie bilden die möglichen Ausrichtungen einer Investition, wobei alle drei Kriterien niemals gleichzeitig bei einem Finanzinstrument gleichwertig erfüllt werden können.

Finanzinstrumente in Deutschland

In Deutschland regelt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Bestimmungen rund um die Finanzinstrumente. Laut WpHG sind Finanzinstrumente * Wertpapiere, * Anteile an Investmentvermögen, * Geldmarktinstrumente, * Derivate und * Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren und Vermögensanlagen (Ausnahme: Anteile an einer Genossenschaft und bestimmte Namensschuldverschreibungen).

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