Flurbereinigung
Bei der Flurbereinigung werden mehrere kleine Grundstücke zu größeren Einheiten zusammengelegt, um so den Nutzen für die Eigentümer insgesamt zu erhöhen.
Definition Flurbereinigung – Was ist das?
Die Flurbereinigung bezeichnet das Zusammenlegen von Grundstückseinheiten. Dabei werden meist mehrere kleine oder zersplitterte Einheiten zu größeren Grundstücken zusammengefasst.
Ein Schwerpunkt der Flurbereinigung ist die Vereinfachung und Intensivierung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen. Indem zerstückelte Ackerflächen zusammengelegt werden, können diese nämlich effizienter genutzt werden. In diesem Sinne wurde die Flurbereinigung durch technische Fortschritte notwendig, welche in der Landwirtschaft die Bewirtschaftung größerer Flächen erlaubte.
Nutzen und Vorteile der Flurbereinigung
Für die Grundstückseigentümer entstehen durch die Zusammenlegung verschiedene Vorteile, welche sich vornehmlich aus einer verbesserten Flächenstruktur ergeben. Außerdem erhalten auf den Grundstücken erbaute Immobilien womöglich einen höheren Wert und Eigentümer erreichen effektivere Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücksflächen.
Früher war die Flurbereinigung vornehmlich auf die Landwirtschaft fokussiert – oberstes Ziel war dabei die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes. Heutzutage stehen darüber hinaus weitere Ziele im Fokus der Flurbereinigung. Dazu zählt unter anderem die Regionalentwicklung durch die Neuentwicklung ländlicher Dörfer. Grade stillgelegte Flächen sollen nicht verkommen, durch die Flurbereinigung ergeben sich dafür neue Nutzungsmöglichkeiten.
Nachteile der Flurbereinigung
Den Vorteilen stehen auch einige Nachteile gegenüber. Denn gerade bei mehreren Eigentümern kann sich die Klärung und Wahrung der Eigentumsverhältnisse über die Jahre hinweg als Herausforderung darstellen. Zudem kann es passieren, dass sich einige Landwirte gegenüber anderen benachteiligt fühlen. Dadurch kann es dann entweder zum Streit zwischen den einzelnen Landwirten kommen oder auch zwischen einem Landwirt und der Flurbereinigungsbehörde. Ein weiterer Aspekt ist, dass immer strengere naturschutzrechtliche Auflagen gelten.
Rechtliche Grundlage
Die Flurbereinigung ist in Deutschland im Flurbereinigungsgesetz verankert. Für dessen Ausübung ist die Flurbereinigungsbehörde zuständig. Je nach Bundesland können allerdings verschiedene Institutionen mit der Flurbereinigung befasst sein.