Wissenswertes zum Freistellungsauftrag
Das Finanzamt besteuert Kapitalerträge, zu denen Dividenden, Zinsen und Erlöse aus Aktien- sowie Fondsverkäufen gehören. Allerdings steht jedem Anleger ein jährlicher Freibetrag zu, welcher nicht besteuert wird. Der Anleger kann direkt bei den Banken einen so genannten Freistellungsauftrag einreichen. Mit einem solchen Auftrag weist der Anleger die Bank an, die Einnahmen aus den Kapitalerträgen vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ansonsten müssen die Banken 25 % Einkommenssteuer plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer abziehen und an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Etwas anderes als der Sparerpauschbetrag
Gern wird der Freistellungsauftrag mit dem Sparerpauschbetrag verwechselt. Unter dem Begriff Sparerpauschbetrag wird der Betrag der Kapitalerträge umschrieben, der keiner Versteuerung unterliegt. Mit dem Freistellungsauftrag kann der Anleger (lediglich) die sofortige Abführung der Abgeltungssteuer vermeiden. Der Freistellungsauftrag wird somit von den Anlegern benötigt, um bereits im laufenden Jahr von dem Sparerpauschbetrag zu profitieren und nicht erst im Nachhinein nach Abgabe der Einkommensteuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides.
Freistellungsauftrag: Eine Option für mich und wenn ja, in welcher Höhe?
Der Freistellungsauftrag kann von Privatpersonen, denen die Erträge zustehen, erteilt werden. Im Laufe eines Kalenderjahres können bei einem oder gar mehreren Finanzinstituten Anträge in einer Höhe von 801 Euro pro Person gestellt werden. Bei Ehepartnern liegt der Betrag bei 1.602 Euro. Hierbei ist anzumerken, dass es sich um die Summe von allen erteilten Freistellungsaufträgen in einem Jahr handelt. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Dies ist ein Sonderfall, der für Privatpersonen greift, deren Einkommen unterhalb der Grundfreibetragsgrenze von 9.168 Euro liegt.
Freistellungsauftrag: es lohnt sich
Ob Tagesgeld, Festgeld oder eine andere Anlageform: Sparer und Anleger sind über jeden Cent froh, den sie sparen. Aus diesem Grund ist es generell Sinnvoll, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dies wird am besten direkt bei der Eröffnung von neuen Konten oder Depots getan. Für Konten von Minderjährigen sollte ebenfalls ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Sollte das Geld beispielsweise auf einem Girokonto liegen und die Zinsen sind niedriger als ein Prozent pro Jahr, ist ggf. kein Freistellungsauftrag erforderlich. In der Steuererklärung müssen diese Zinsen dennoch Eingang finden. Gleiches zählt in begrenztem Maße für Bausparverträge und Zinserträge pro Jahr von unter 10 Euro.
Das gibt es bei der Erstellung eines Freistellungsauftrags zu berücksichtigen
Die Beantragung des Freistellungsauftrags erfolgt bei dem eigenen Finanzdienstleister. Dies erfolgt auf postalischem Weg oder online. Sie können den Sparerfreibetrag aufsplitten, wenn es Konten bei verschiedenen Kreditinstituten gibt. Der Antrag muss den genauen Betrag ausweisen. Darüber hinaus ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer unerlässlich. Ist diese nicht vorhanden, ist der Auftrag nicht wirksam. Die Laufzeit des Freistellungsauftrags geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Ist der Auftrag unbefristet, verlängert er sich automatisch. Bei einem befristeten Freistellungsauftrag ist das Ende im Formular vermerkt. Bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres muss der Freistellungsauftrag erteilt werden.
Freistellungsauftrag bei EXPORO
Grundsätzlich können wir derzeit bei Exporo aus organisatorischen Gründen keine Freistellungsauftträge annehmen.
Bei folgender Konstellation können Sie jedoch Freistellungsaufträge bei Exporo Anlagen einreichen:
Ihre Anleihe wird auf einem Depot der Baader Bank globalverwahrt, sie haben ein Investment in “Exporo Bestand” getätigt und Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Zu beachten ist, dass die Summe aller Ihrer Freistellungsaufträge bei verschiedenen Finanzinstituten 801€ (bzw. 1602€ bei Ehepartnern) nicht übersteigen darf. Der Freistellungsauftrag ist bei der Baader Bank einzurichten. Als Partnerbank von Exporo hält die Baader Bank Ihre “Exporo Bestand” Investments in einem Depot. Zudem führt sie die auf Kapitalerträge zu zahlende Steuern für Sie an das entsprechende Finanzamt ab und berücksichtigt dabei die Summe, die Sie per Freistellungsauftrag bei der Baader Bank angegeben haben.
In einer Jahreserträgnisaufstellung liefert Ihnen Exporo zudem einmal im Jahr eine Übersicht mit den von Ihnen gezahlten Abgaben für Ihren Steuerberater.
Exporo führt für alle Anlageformen Kapitalertragsteuer für Ihre Investments ab. Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt.
Top-Facts des Textes
- Es lohnt sich für jeden, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzurichten. Auf diese Weise führt der Sparer oder Anleger keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab, sofern die Kapitalerträge unterhalb der freigestellten Summe liegen.
- Das Finanzamt wertet als Kapitalerträge: Dividenden, Zinsen und Gewinne aus Aktien sowie Fondsverkäufen.
- Singles profitieren von einem individuellen Freibetrag von 801 Euro; bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro. Die Beträge beziehen sich auf die Summe der Kapitaleinkünfte innerhalb eines Jahres, die mit allen Depots und Konten erzielt werden.
- Es ist Ehepartner möglich, getrennte oder gemeinsame Aufträge für die Freistellung zu erteilen.
- Wer einen Freistellungsauftrag erteilen möchte, braucht dafür seine Steueridentifikationsnummer. Sollte das Finanzinstitut die Steuer-ID nicht kennen, kann sie den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen. Sie behält dann die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge ein.