Honorarberatung
Die Honorarberatung ist eine Finanzdienstleistung, die sich vor allem dadurch von anderen unterscheidet, dass der Berater nicht durch Provisionen seine Einkünfte erzielt, sondern durch fest vereinbarte Honorare, die der Kunde für die Dienstleistung zahlt. Außerdem sind sie unabhängig gegenüber Anbietern von Finanzprodukten. Honorarberater können theoretisch zu sämtlichen Finanzprodukten Auskunft geben und Empfehlungen aussprechen, in der Praxis spezialisieren sie sich allerdings häufig auf einzelne Themen wie Versicherungen, Altersvorsorge oder Investments. Entscheidend ist dabei auch die jeweilige Zulassung des Beraters.
Unterschiedliche Honorarberater
Der Honorarberater als Beruf ist gesetzlich nicht ausführlich geregelt. Mitte 2014 gab es eine erste Regulierung der Honorarberatung in Bezug auf die Geldanlage, darunter Vermögensanlagen und Wertpapiere. Außerdem wird jeder als Honorarberater arbeitende seitdem in ein öffentliches Register eingetragen und darf auch laut Gesetz nun nicht mehr auf Provisionsbasis tätig sein. Mit dem neuen Gesetz gibt es auch neue Bezeichnungen für zwei unterschiedliche Formen von Honorarberatern, den Honoraranlageberater und Honorar-Finanzanlageberater.
Honorar-Finanzanlagenberater:
- muss sich auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen beschränken
- wird vom örtlichen Gewerbeamt zugelassen und kontrolliert
Honoraranlagenberater
- darf alle Finanzinstrumente - auch Zertifikate und Aktien - anbieten
- wird von der BaFin zugelassen und kontrolliert
Honorar versus Provision
Die Honorarberatung ist in Deutschland lange nicht so weit verbreitet wie die Beratung und Vermittlung von Produkten durch Finanzberater, die Provisionen erhalten. Beide Parteien, wenn man so will, diskutieren kontrovers, auf welcher Basis eine bessere und transparentere Finanzplanung für den Kunden gewährleistet werden kann und warum der eine oder andere Berufsstand gerechter durch den Gesetzgeber behandelt wird. Die Bewertung und Entscheidung bleibt schlussendlich beim Kunden selbst.
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