Kapitalanlagegesetzbuch
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist ein vom deutschen Bundestag verabschiedetes Gesetz zur Schaffung von einheitlichen Standards zur Verwaltung von Investmentfonds. Es dient dem Schutz von Klein- und Privatanlegern und vereint erstmalig die gesetzlichen Vorgaben für Verwalter von offenen und geschlossenen Fonds. Das Gesetz trat zum 22. Juli 2013 in Kraft und ersetzte das bis dahin geltende Investmentgesetz.
Politischer Hintergrund
Nachdem die Finanz- und Immobilienkrise aus den Jahren 2008 und 2009 auch maßgeblichen Einfluss auf den hiesigen Finanzsektor genommen hatte, sah sich die Kommission der EU veranlasst, die Haftung der Depotbanken in den Mitgliedsstaaten der EU einheitlicher zu gestalten und bestimmte Anlageformen, wie zum Beispiel die Verwaltung eines Hedge-Fonds, stärker zu regulieren, um den Anleger vor den teilweise enormen Auswirkungen der Finanzkrise zu schützen. Daraufhin hat die EU-Kommission die AIFM-Richtlinie, also der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds, erlassen und die Mitgliedsstaaten damit beauftragt, die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.
Der deutsche Bundestag hat daraufhin das Kapitalanlagegesetzbuch entworfen und am 04. Juli 2013 beschlossen. Neben der einheitlichen Regelung der Verwaltung von Investmentfonds soll das Gesetz den sogenannten grauen Kapitalmarkt, also den nicht unter staatlicher Aufsicht stehenden Kapitalmarkt, stärker regulieren.
Neue Begrifflichkeiten
Im Rahmen des KAGB sind folgende neue Begrifflichkeiten entstanden. Im Wesentlichen gehören dazu:
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Verwahrstelle
- Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OAGW)
- Alternative Investmentfonds (AIF)
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft ist ein Betrieb, der sich mit der Verwaltung von inländischem Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischem Investmentvermögen beschäftigt und seinen Sitz (oder seine Hauptverwaltung) im Inland hat. Diese Gesellschaften wurde in der vorigen Gesetzeslage als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet.
Eine Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut, welches für die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen eines Investmentfonds verantwortlich ist. Die Verwahrstelle muss vom Investmentverwalter getrennt sein. Der Begriff der Verwahrstelle ersetzt den bis dahin gebrauchten Begriff der Depotbank.
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpaiere (OGAW) sind Arten von Wertpapieren, welche auch als Publikumsfonds bezeichnet werden. Dies sind beispielsweise offene Investmentfonds, welche ihr Investmentvermögen beispielsweise in Aktien der DAX-Unternehmen investieren.
Daneben gibt es noch eine andere Art von Investmentvermögen, nämlich das sogenannte *alternative Investment (AIF). Darunter fallen alle übrigen Investmentvermögen, wie etwa ein geschlossener Immobilienfonds.
Ausgewählte Änderungen
Im Vergleich zu der vorigen Rechtslage gab es bei der Einführung des KAGB einige Änderungen. Wie oben beschrieben, sind auch die Anbieter von geschlossenen Fonds von der geänderten Rechtslage betroffen. Diese müssen nun gesetzliche Vorgaben erfüllen, welche bisher nur für das Management von offenen Fonds galten. Dazu gehört insbesondere die getrennte Verwahrung des Unternehmensvermögens und des Fondsvermögens über eine Depotbank. Diese Maßnahme soll die Sicherheit des angelegten Vermögens erhöhen. Darüber hinaus unterliegen die Manager von geschlossenen Fonds auch zusätzlichen Berichts- und Kontrollpflichten, welche einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
In dem KAGB ist darüber hinaus auch geregelt, dass jedes Management eines Investmentvermögens eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) voraussetzt. Ausgenommen davon sind nur ausgewählte, spezielle AIF, bei denen das KAGB nur eingeschränkt anwendbar ist. Im Ergebnis führt diese Vorschrift zu einer Ausweitung des Genehmigungserfordernisses.
Das KAGB sieht für die Kapitalverwaltungsgesellschaften außerdem noch umfangreiche Organisationspflichten vor. So haben Kapitalverwaltungsgesellschaften beispielsweise ein Risikomanagement einzurichten, welches Maßnahmen zur systematischen Datenbeschaffung und -auswertung sowie einer eventuellen Gegensteuerung beinhaltet. In der Finanzwirtschaft sind Risiken über ausgewählte Indikatoren, das heißt über Kennzahlen, welche einen Sachverhalt näherungsweise beschreiben, zu messen und zu bewerten. Auch diese Vorschrift führt bei vielen betroffenen und im Besonderen bei den kleineren und mittleren Verwaltungsgesellschaften zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Durch die neuen Berichts- und Informationspflichten sowie die erforderlichen Genehmigungen ist mit dem KAGB jedoch nicht nur der Finanzwirtschaft ein deutlicher Verwaltungsmehraufwand entstanden, sondern auch für die regulierenden Behörden.
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