Kreditsicherung
Jede Bank, die einem Unternehmen oder einer Privatperson einen Kredit gewährt, wird dafür entsprechende Sicherheiten verlangen, man spricht hier von Kreditsicherung oder auch Kreditsicherheiten. Dabei handelt es sich um personenbezogene oder sachbezogene Rechte, die absichern sollen, dass die Kreditsumme getilgt werden.
Beispiele hierfür sind unter anderem die Hypothek (das damit belegte Gebäude darf von der Bank verkauft werden, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird) oder die Bürgschaft (die bürgende Person muss die Schuld zurückzahlen, wenn es der Kreditnehmer nicht selbst zahlt).
In welchem Ausmaß diese Arten von Sicherheiten in Anspruch genommen werden, hängt von der Höhe und von der Laufzeit des Kredits ab. Grundsätzlich gilt: Je höher die Kreditsumme und je länger die Laufzeit, desto mehr Sicherheiten werden eingefordert.
Formen von Kreditsicherungen
Die folgenden Instrumentarien stellen die am weitesten verbreiteten Kreditsicherungen dar und werden unten genauer erläutert. * Sicherungsabtretung (z.B. Gewinnabtretung) * Grundschuld / Hypothek * Bürgschaft (z.B. selbstschuldnerische Bürgschaft) * Pfandrecht / Sicherungsübereignung * Garantie * Treuhand
Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Maßnahmen zur Kreditsicherung näher vor.
Sicherungsabtretung
Bei einer Sicherungsabtretung schließt der Schuldner mit dem Gläubiger einen Sicherungsvertrag über gewisse Rechte ab, die er im Falle der Zahlungsunfähigkeit dem Gläubiger abtritt. Zu den häufig abgetretenen Rechten zählen Rechte an Beteiligungen, Mietverhältnissen, Versicherungen oder Auszahlungsansprüche von Anlagen. Eine beliebte Form der Kreditabsicherung bei Projektfinanzierungen ist die Gewinnabtretung. Dahinter verbirgt sich, wie der Name schon verrät, die Pflicht des Kreditnehmers, stets zuerst seine Schulden zu tilgen. Er tritt seinen Gewinn an den Darlehensgeber ab und darf erst dann von den wirtschaftlichen Erfolgen seines Projekts profitieren, wenn er seine Schulden zuzüglich der Zinsen komplett zurückgezahlt hat.
Grundschuld und Hypothek
Der Begriff Grundschuld bezeichnet das Recht des (Mit-)Besitzers einer Immobilie, diese mithilfe einer Zwangsvollstreckung zu Geld zu machen, falls der Kreditnehmer seine Schuld nicht tilgen kann. Vor allem bei der Finanzierung von Bauprojekten ist diese Variante der Kreditabsicherung sehr beliebt. Die Grundschuld wird immer auch im Grundbuch eingetragen, einem Dokument, in dem sämtliche Eigentumsansprüche für die betreffende Immobilie erfasst werden. Anders als bei einer Hypothek kann der Kreditgeber bei einer Grundschuld den Verkauf der Immobilie auch einfordern ohne vorher zu beweisen, dass der Schuldner noch weitere Ansprüche zu bedienen hat.
Bürgschaft
Die Bürgschaft ist eine personenbezogene Kreditsicherheit, bei der sich der Bürge für den Schuldner gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung des Kredits einzustehen. In der Regel handelt es sich dabei um die sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft.
Pfandrecht und Sicherungsübereignung
Bei einem Pfandrecht kann der Gläubiger bei Ausfall der Kreditrückzahlung die Verwertung des Pfandgegenstandes, der als Sicherheit dient, durchführen. Die Kreditsicherung kann hierbei aus Rechten (z. B. das Recht an Gesellschaftsanteilen), aus beweglichen Sachen (z.B. bei Verpfändung) und aus Grundstücken (z.B. Hypotheken oder Grundschulden) bestehen. Pfandrechte werden heute allerdings nur noch von Pfandleihanstalten oder bei Lombardkrediten genutzt und wurden bei Kreditinstituten durch die Sicherungsübereignung abgelöst. Auch hier kann der Gläubiger die Verwertung der Sicherheit ausführen, allerdings bleibt der Schuldner zunächst Besitzer der Kreditsicherheit.
Garantie
Die Garantie ist eine weitere personenbezogene Kreditsicherheit, die auch bei Bankgeschäften Anwendung findet. Es kann sich dabei zum Beispiel um einen dem Gläubiger garantierten wirtschaftlichen Erfolg handeln oder eine garantierte Haftung für zukünftige Schäden oder Verluste. Die Garantien sind losgelöst von der grundsätzlichen Verbindlichkeit zwischen Schuldner und Gläubiger.
Treuhand
Ein Treuhänder ist jemand, dem von einem Dritten das Recht eingeräumt wird, bestimmte Handlungen zu übernehmen. Er darf dabei niemals zu seinem eigenen Vorteil handeln. Treuhänder können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Im letzteren Falle spricht man auch von einer Treuhandgesellschaft.
Die Treuhand kann bei allen Vertragsformen eingesetzt werden. Es ist die Aufgabe des Treuhänders, die Interessen der Vertragsparteien zu wahren. Je nachdem, wie der Treuhandvertrag konkret gestaltet ist, erwirbt er das Eigentum und sämtliche Rechte am Treuhandgut, oder aber er darf lediglich darüber verfügen. In bestimmten Situationen wird auch ein gesetzlicher Treuhänder eingesetzt, zum Beispiel bei der Testamentsvollstreckung oder Konkursverwaltung.
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