Liegenschaft

Eine Liegenschaft ist in der Rechtssprache ein „unbewegliches Sachgut“ und bezeichnet ein Grundstück.

Definition Liegenschaft – Was ist das?

Eine Liegenschaft bezeichnet Grundstücke aller Art, was sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke umfassen kann. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch die darauf gebaute Immobilie. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein.

Grundstück und Liegenschaft - Begriffserklärung

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund wird Liegenschaft genannt. Hierzulande ist Grundstück der umgangssprachliche Begriff für Liegenschaft, während Liegenschaft der eigentliche, juristische Begriff für ein Grundstück ist.

Liegenschaftsamt

Die Liegenschaften einer Kommune werden vom zuständigen Liegenschaftsamt verwaltet. Dieses ist für Kauf und Verkauf sowie Vermietung städtischer Liegenschaften zuständig. Außerdem übernimmt das Liegenschaftsamt die Verpachtung städtischer Liegenschaften.

Liegenschaftsarten

Liegenschaften lassen sich in drei Oberkategorien unterteilen, welche sich wiederum in mehrere Unterkategorien aufteilen lassen:

  1. Liegenschaften mit unternehmerischen Nutzen
    • Bürogebäude
    • Einkaufszentren
    • Garagengebäude
    • Fabriken
    • Lagerhallen
    • Hotels etc.
  2. Liegenschaften mit nicht unternehmerischen Nutzen
    • Ein- oder Zweifamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Schlösser und Burgen
  3. Liegenschaften mit gemischten Nutzen
    • mindestens ein Gebäude mit unternehmerischen Nutzen und eins mit nicht unternehmerischen Nutzen

Handelsplatz

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Handelsplatz

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Handelsplatz

Die Frist von 2 Tagen für das Ablehnen des Kaufangebotes sind vorrüber.