Neubau
Als Neubau wird in der Regel eine kürzlich fertiggestellte Immobilie bezeichnet, wobei es sich grundsätzlich um Wohnimmobilien handelt. Als Investitionsobjekt sind Neubauten gegenüber Bestandsimmobilien von bestimmten Eigenschaften gekennzeichnet. Beim Crowdinvesting für Immobilien ist der Neubau eine von drei möglichen Investitionsgegenständen. Hier erwirbt ein Bauträger für sein Bauvorhaben ein Grundstück und entwickelt darauf ein Neubauprojekt.
Alt- oder Neubau: Unterscheidung im Steuerrecht
Für das deutsche Steuerrecht ist entscheidend, wann eine Immobilie fertiggestellt wurde, damit es noch als Neubau oder schon als Altbau gilt. Steuerrechtlich ist ein Gebäude fertiggestellt, wenn die Wohnung oder das Haus bezugsfertig ist. Das Objekt gilt sogar als nicht fertiggestellt, wenn Eigentümer bzw. Mieter in das Haus einziehen, bevor alle wesentlichen Arbeiten am Gebäude abgeschlossen sind. Die Unterscheidung ist vor allem für die steuerliche Abschreibung interessant, auch AfA (Abschreibung für Abnutzung) genannt. Sie regelt die Wertminderung von Anlagevermögen.
Unterscheidung im Bauwesen
Neben dieser Bedeutung gibt es im Bauwesen noch die Unterscheidung zwischen Neubau und Altbau mit Blick auf den historischen Fertigstellungszeitpunkt, respektive die Bauart der Epoche. So werden sämtliche Immobilien, die nach Einführung der Deutschen Mark 1948 bezugsfertig geworden sind, als Neubau und jene, die davor fertig wurden, als Altbau bezeichnet. Differenziert wird laut dieser Definition durch Merkmale wie Deckenhöhe, Bauausführung mit Betonwänden und Nutzung von Isolierglasfenstern.
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