Offene Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, welche zur Gründung mindestens zwei Kaufleute benötigt.
Definition Offene Handelsgesellschaft - Was ist das?
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Kaufleute zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammenschließen. Da die Offene Handelsgesellschaft ausschließlich Kaufleuten vorbehalten ist, ist die Gründung dieser Form für Freiberufler und Kleingewerbetreibende nicht möglich. Zudem haften alle Gesellschafter sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen. Sie haften also persönlich und unbeschränkt, weshalb die OHG nur gewählt werden sollte, wenn keine erhöhten Haftungsrisiken erwartet werden.
Merkmale der Offenen Handelsgesellschaft
Gründung
Zur Gründung einer OHG wird kein Mindestkapital benötigt. Es müssen sich lediglich zwei Kaufleute mit dem gleichen Unternehmenszweck zusammenschließen. Diese müssen die OHG dann als Handelsgewerbe beim Gewerbeamt anmelden und im Handelsregister eintragen lassen. Die Kosten dafür betragen circa 300 Euro und beinhalten die Kosten für den Notar, das Handelsgericht und das Gewerbeamt.
Buchführung
Wie fast alle Personengesellschaften unterliegt auch die Offene Handelsgesellschaft der Pflicht der doppelten Buchführung inklusive Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch.
Steuern
Eine OHG zahlt sowohl Umsatzsteuer als auch Gewerbesteuer. Zudem müssen die Gesellschafter ihre Gewinne in der Einkommensteuer angeben.
Gewinnverteilung
Die gesetzliche Grundlage für die Verteilung des Gewinns in einer OHG legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest. Es besagt, dass jeder Gesellschafter am Gewinn beteiligt wird. Die Höhe dieser Beteiligung kann bis zu vier Prozent der erbrachten Kapitaleinlage betragen. Gewinne, die über diese Anteile hinaus gehen, werden in der Regel zusätzlich unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Rechtsstellung
Die Offene Handelsgesellschaft selbst ist keine juristische Person, besitzt jedoch eine gewisse Rechtsfähigkeit. Sie kann nämlich sowohl vor Gericht verklagt werden als auch selber klagen. Außerdem kann sie Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und Rechte erwerben.
Auflösung
Ein Offene Handelsgesellschaft kann beendet werden, wenn:
- Die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Laufzeit endet
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG vorliegt
- Die Gesellschafter die Auflösung beschließen
- Ein Gerichtsentscheid vorliegt
Gesellschafter können aus der OHG ausscheiden, wenn sie sterben oder ihr Vermögen einem Insolvenzverfahren unterzogen wird. Weitere Gründe können die Kündigung oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein.