Partiarisches Darlehen
Das Wort partiarisch stammt von dem lateinischen Verb partire ab, zu Deutsch: teilen. Ein partiarisches Darlehen ist also ein Darlehen, bei dem etwas unter den Beteiligten aufgeteilt wird – und zwar der Umsatz oder der Gewinn, der sich aus dem Projekt ergibt, für das das Darlehen gegeben wurde. Auch ein partiarisches Darlehen kann - wie bei einem Nachrangdarlehen - verzinst werden. Im Vordergrund steht jedoch stets die Beteiligung am Gewinn.
Abgrenzung zur Stillen Gesellschaft
Partiarisches Darlehen und Stille Gesellschaft haben ähnliche Merkmale und werden deshalb mitunter verwechselt:
- Bei beiden wird der Darlehensgeber am Gewinn bzw. Umsatz des Projekts beteiligt.
- Bei beiden erhält er kein relevantes Mitspracherecht.
- Bei beiden tritt er nach außen nicht in Erscheinung.
Allerdings gibt es zwei wesentliche Unterschiede, die eine Abgrenzung erforderlich machen:
- Ein partiarisches Darlehen wird in der Bilanz des Kreditnehmers als Verbindlichkeit aufgeführt und zählt deshalb zum Fremdkapital. Bei der Stillen Gesellschaft erhöht das eingebrachte Kapital in der Regel das Eigenkapital des Kreditnehmers.
- Bei einem partiarischen Darlehen werden die Darlehensgeber nur am Gewinn, niemals aber an einem eventuellen Verlust des Kreditnehmers beteiligt. Bei der Stillen Gesellschaft erfolgt die Beteiligung an beidem, wobei die Verlusthaftung maximal bis zur Höhe des eingesetzten Darlehens möglich ist. Sie kann jedoch vertraglich ausgeschlossen werden.
Abgrenzung zum Nachrangdarlehen
Im Gegensatz zum partiarischen Darlehen erhält der Anleger bei einem Nachrangdarlehen eine feste Verzinsung, die Beteiligung am Gewinn oder Umsatz ist nicht möglich. Der Kreditnehmer auf der anderen Seite kann über ein Nachrangdarlehen sogenanntes Mezzanie-Kapital erhalten, das in seiner Bilanz als Eigenkapital aufgeführt wird. Für Projektentwickler beispielsweise ist dies ein Vorteil, um von den Banken günstigere Kredite zu erhalten. Beim Nachrangdarlehen bekommen die Anleger im Insolvenzfall des Kreditnehmers nach den Gläubigern, aber vor dem Kreditnehmer ihr Investment zurück, werden also in der Rangfolge gegenüber den Gläubigern nachrangig behandelt.
Das partiarische Darlehen beim Crowdinvesting
Für Crowdinvesting-Projekte wird vereinzelt das partiarische Darlehen als Finanzierungsform genutzt. Es ermöglicht die Beteiligung an den Projektgewinnen, ohne dass die Darlehensgeber – in vielen Fällen Privatpersonen – dabei ein unternehmerisches Risiko eingehen müssen. Mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz fallen auch partiarische Darlehen nun unter das Vermögensanlagengesetz, für Schwarmfinanzierungen gibt es allerdings noch gezielte Sonderregelungen, z.B. dass ein partiarisches Darlehen als Crowdinvesting bis zu einem Fundingvolumen von 2,5 Mio. Euro von der Prospektpflicht befreit ist.
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