Phasen bei geschlossenen Fonds

Von der Konzeption bis zur Auflösung eines geschlossenen Fonds gibt es sechs Phasen.

Geschlossene Fonds sind Investmentfonds, die dazu dienen, Kapital für bestimmte Projekte bzw. Investitionsobjekte einzusammeln. Die bekannteste Form in Deutschland ist der geschlossene Immobilienfonds. Es gibt aber auch geschlossene Fonds für andere Investitionsobjekte wie Flugzeugfonds, Schiffsfonds und Medienfonds. Geschlossene Fonds werden in der Regel in Form einer GmbH & Co. KG gegründet und haben meist eine begrenzte Laufzeit, die von Anfang an festgelegt wird.

Die Zeit von der Idee bis zum Ende eines geschlossenen Fonds wird in sechs Phasen aufgeteilt, man spricht auch von Lebenszyklen:

  • Konzeption des Fonds
  • Gründung der Gesellschaft
  • Erstellung des Verkaufsprospekts
  • Platzierung des Fonds
  • Betrieb des Fonds
  • Auflösung des Fonds

Konzeption

Die erste Phase ist die Konzeption. Es wird eine Art Business Plan erstellt, mit dem die Profitabilität des Vorhabens dargestellt wird. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind Angaben zum Investitionsobjekt, dessen geplante Nutzung und darüber, wie viel Kapital benötigt wird und wie es aufgebracht werden soll, d.h. wie hoch jeweils das Eigenkapital und das Fremdkapital ist. Auch die Laufzeit des geschlossenen Fonds wird hier bereits festgelegt. Alle Schritte von der Gesellschaftsgründung über die Kapitalbeschaffung und den Betrieb des Fonds bis hin zu seiner Auflösung werden in der Konzeption berücksichtigt.

Gesellschaftsgründung

Die zweite Phase ist die Gründung der Gesellschaft. In der Regel wird die Gesellschaftsform eine GmbH & Co. KG sein. Im Rahmen der Gründung muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Im Gesellschaftsvertrag werden unter anderem die wesentlichen Bedingungen für eine Beteiligung geregelt, also z.B. Mindestbetrag pro Anleger und Agio. Auch eine bereits festgelegte Laufzeit der Gesellschaft wird in den Gesellschaftsvertrag mit aufgenommen.

Verkaufsprospekt

In der dritten Phase wird der Verkaufsprospekt erstellt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung eingereicht. Im Verkaufsprospekt stehen alle für die Investoren wichtigen Informationen über den geschlossenen Fonds. Zu diesen gehören Daten über das geplante Investitionsobiekt, die Laufzeit des Fonds und die voraussichtlichen Erträge. Im Verkaufsprospekt steht auch, wie hoch die Mindestanlagesumme ist und ob bzw. in welcher Höhe ein Agio, also ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. Alle diese Angaben sind entscheidend für die Anlageentscheidung des Anlegers, der sein Geld bei einem geschlossenen Fonds meist für viele Jahre fest anlegt. Deshalb müssen auch bei der Erstellung des Verkaufsprospektes die Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches eingehalten werden. Diese betreffen insbesondere die Pflichtangaben und dienen dem Schutz der Investoren. Die Prüfung des Verkaufsprospektes durch die BaFin beschränkt sich ausschließlich auf die korrekte Einhaltung der Formalitäten. Betriebswirtschaftliche Beurteilungen gehören nicht zur Aufgabe der BaFin. Sobald der Verkaufsprospekt von der BaFin freigegeben wird, kann man zur nächsten Phase übergehen.

Platzierung

Die vierte Phase ist die Platzierungsphase, in der es um die Kapitalbeschaffung geht. In dieser Phase werden die Banken und/oder andere Vertriebspartner mit der Vermittlung der Geschäftsanteile beauftragt. Das dabei eingesammelte Geld bildet das Eigenkapital des geschlossenen Fonds. Gleichzeitig wird auch das Fremdkapital in Form von Krediten beschafft, wobei die Höhe des Eigenkapitals eine entscheidende Rolle spielt. Erstens bekommt man Kredite in ausreichender Höhe nur dann, wenn das nötige Eigenkapital vorhanden ist, und zweitens hat die Höhe des Eigenkapitals auch einen Einfluss auf die Kreditkonditionen. Sobald auf diese Weise das erforderliche Kapital beschafft wurde, wird der Fonds für weitere Anleger geschlossen.

Betrieb des Fonds

Die fünfte Phase ist die Betriebsphase. In dieser Phase wird das Investitionsobjekt, also z.B. eine Immobile, gekauft und betrieben bzw. vermietet. Einmal jährlich finden dann Gesellschafterversammlungen statt, bei denen unter anderem entschieden wird, ob und in welcher Höhe Gewinnausschüttungen an die Anleger erfolgen. Außerdem wird auf diesen Gesellschafterversammlungen auch über die Entlastung der Geschäftsführung entschieden. Die Betriebsphase ist also die Phase, in der die Gewinne generiert und an die Anleger ausgeschüttet werden. Diese Phase dauert je nach festgelegter Laufzeit in der Regel etwa 10 bis 30 Jahre. Die Fondsmanager sind dafür zuständig, das Kapital aus den unterschiedlichen Fonds gewinnbringend in die jeweilige Assetklasse zu investieren.

Auflösung

Ist die festgelegte Laufzeit des geschlossenen Fonds abgelaufen, kommt die sechste und letzte Phase, nämlich die Auflösung des Fonds. In dieser Phase wird das Investitionsobjekt verkauft und der Verkaufserlös wird nach Abzug der Kosten an die Anleger verteilt. Danach wird die Gesellschaft aufgelöst und im Handelsregister gelöscht.


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