Vermögensverwaltung
Bei der Vermögensverwaltung geben Anleger die Entscheidungen über ihre Finanzanlagen an Dritte ab, in der Regel erhält der Vermögensverwalter dazu eine unbegrenzte Vollmacht. Er investiert mit Rücksicht auf die Risikostruktur des Anlegers, um für ihn möglichst hohe Renditen zu erzielen. Es besteht also ein grundsätzlicher Unterschied zu anderen Finanzdienstleistungen, die sich auf die Beratung und/oder Vermittlung von Finanzanlagen, wie Fonds oder Aktien, konzentrieren. Angeboten wird die Vermögensverwaltung, auch bekannt unter dem Begriff Asset-Management, entweder von Banken oder selbständigen Einzel- bzw. Geschäftsverwaltern. Sie kann sich an private ebenso wie institutionelle Anleger richten. Da der Begriff Vermögensverwalter nicht gesetzlich geschützt ist, sollte man im Einzelfall genau hinschauen, was sich dahinter verbirgt.
“Echte” versus “unechte” Vermögensverwaltung
Man spricht bei dieser Art von Finanzdienstleistungen auch von “echter” und “unechter” Vermögensverwaltung. Die als “echt” deklarierte bedarf einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 1 Abs. 1a Nr.3 Kreditwesengesetz (KWG). Danach wird die Vermögensverwaltung deklariert als die Verwaltung einzelner Vermögen von anderen, die in Finanzinstrumenten angelegt sind. Die “unechte” Vermögensverwaltung stellt sich zumeist als reine Anlageberatung dar. Doch selbst wenn sich hinter der angebotenen Vermögensverwaltung eine reine Anlageberatung verbirgt, ist diese zulassungspflichtig, es gibt nur eine Ausnahme: die Anlageberatung zu Publikums-Investmentsfonds mit Vertriebszulassung, da die dafür ohnehin eingesetzte Fondsregulierung laut Gesetzgeber ausreichend Schutz bieten soll. Wer also Publikums-Investmentfonds mit einer Vertriebszulassung anbietet und sich Vermögensverwalter nennt, benötigt keine zusätzliche Zulassung. Hier sollte man als Anleger vorsichtig sein und möglichst ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut haben.
Kleinanleger sind nicht die Zielgruppe
Für die persönliche Vermögensverwaltung sind hohe Mindestanlagesummen von 500.000 Euro die Regel. Somit ist nur eine vermögende Klientel in der Lage, diese zu nutzen. Blindes Vertrauen zum Verwalter sollte niemand haben, denn schlechte Resultate sind in der Vermögensverwaltung gut zu verbergen. Die Individualität und Verschwiegenheit innerhalb der Branche ermöglicht, das Vergleiche zur erreichten Performance kaum angestellt werde können.
Eine Vermögensverwaltung ist für wohlhabende Kapitalanleger geeignet, die auf seriöse, sehr persönliche Betreuung Wert legen. Gerade in diesem Bereich muss die Chemie zwischen Mandanten und Verwalter stimmen. Neben Grundgebühren fallen entweder vom Vermögen abhängige Entgelte und eine Gewinnbeteiligung oder Pauschalhonorare an. Für Verluste haftet allerdings kein Vermögensverwalter, zumindest die Wahl des richtigen, persönlich passenden Verwalters bleibt dem Investor nicht erspart.
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