Weichkosten
Die Regulierung Alternativer Investmentfonds (AIF) hat zu mehr Transparenz und Klarheit geführt, unvollständig ist diese jedoch bei den Kosten. Die Kosten geschlossener Fonds sind bereits seit 2005 im Verkaufsprospekt aufzuführen, denn sie haben einen sehr großen Einfluss auf das Anlageergebnis. Bis heute ist nicht endgültig geregelt, welche Kosten ab welchem Zeitpunkt zu welcher Kategorie gehören und in welcher Form die Darstellung erfolgen soll.
Der Anleger muss dem Verkaufsprospekt lediglich die Gesamthöhe der Aufwendungen, die nicht zur Anschaffung der Vermögensgegenstände notwendig sind, ohne weiteres entnehmen können. Diese Weichkosten werden nicht gewinnbringend für den Anleger investiert, sondern dienen u. a. der Vergütung von Initiatoren, Verwaltungsgesellschaft und Vertrieb. Anlageberater haben eine Aufklärungspflicht über alle für die Entscheidung der Investoren wichtigen Gesichtspunkte, zu denen diese Weichkosten wegen ihrer renditevermindernden Wirkung zählen.
Was gehört zu den Weichkosten?
Die so genannten Weichkosten des Investments entstehen nicht durch das eigentliche Investitionsobjekt, sondern werden für Vorbereitung und Verwaltung des Investmentvermögens verausgabt. Das sind:
- Vertriebsprovisionen
- Gründungs-, Marketing- und Prospektkosten
- Garantiekosten für die Platzierung
- Vergütung für Initiatoren, Treuhänder und Komplementär
- Gebühren für die Vermittlung der Finanzierung, Vergütung für Fremdkapitalbeschaffung
- Kosten für die Beschaffung des Eigenkapitals
- Steuer- und Rechtsberatungskosten
- Verwaltungskosten, Asset-Manager-Vergütung und Gebühren für die Verwahrstelle
- Entgelte für Jahresabschlussprüfung
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt keine analoge Regelung wie bei offenen Investmentfonds, welche Kostenbestandteile zu den Gesamtaufwendungen eines Fonds gehören. Das erschwert die Vergleichbarkeit von geschlossenen Investmentvermögen, denn die Kostenbelastung ist nicht nur unter den AIF verschieden, auch die Kosten der einzelnen Fondsarten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Flugzeugfonds oder Schiffsfonds haben eine andere Kostenstruktur als [Fonds für Immobilien] oder Lebensversicherungsfonds.
Provisionen sind Kostentreiber
Den höchsten Anteil an den Weichkosten haben die Provisionen, die als Zuwendung an den Vertrieb gehen. Weichkosten unterscheidet man nach einmaligen und laufenden Bestandteilen. Verwaltungskosten beispielsweise fallen permanent an, während die Konzeption nur einmal zu bezahlen ist. Alle Kosten, die zu Beginn des Investitionsprozesses bei der Auflage des Fonds entstehen, bezeichnet man auch als Initialkosten. Von den laufenden Aufwendungen sind nur die Vergütungen detailliert zu erläutern. Initialkosten und Vergütungen sind mit einer Obergrenze zu versehen. In der Praxis treten Probleme bei der eindeutigen Zuordnung und Abgrenzung der einmaligen und laufenden Kosten auf.
Welchen Einfluss haben Weichkosten auf die Rendite des Investments?
Der Gewinn eines geschlossenen Investmentvermögens ergibt sich aus dem Saldo des Investitionsaufwandes plus der Weichkosten und den Erträgen, die aus den Investments erzielt werden. Da die Weichkosten nicht in das Anlageobjekt investiert werden und somit nicht werthaltig sind, verringern diese die Rendite beträchtlich. Je höher der Weichkostenanteil, desto niedriger die Investitionsquote. Die Weichkostenquote wird im Verhältnis zum Eigenkapital des Fondsvermögens minus Agio (Ausgabeaufschlag) berechnet. Über die Weichkostenquote ist jedoch eine teilweise Vergleichbarkeit von geschlossenen Investmentvermögen gegeben. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind mehr als 15 Prozent Weichkostenanteil nicht vertretbar. Auch der BGH hat sich der Auffassung angeschlossen, dass hohe Weichkosten die Wirtschaftlichkeit des Fonds gefährden und deshalb in der Anlageberatung ausdrücklich erwähnt werden müssen.
In der Vergangenheit waren bei geschlossenen Fonds Vertriebskosten von 25 Prozent und Weichkosten von 35 Prozent keine Seltenheit. In diesem Fall wurden nur 65 Prozent des Anlegerkapitals investiert. Infolge dieser exorbitanten Entwicklung wurden viele Fonds insolvent und Kleinanleger um ihr Geld gebracht. Um die Fonds besser vergleichen zu können, wäre eine einheitliche Regelung für Weichkosten und die Bestandteile der Gesamtkostenquote bei Publikums-AIF hilfreich. Das wird nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) umso deutlicher.
“Die Ratingagentur Scope hat die Kosten von geschlossenen Immobilienfonds untersucht. Im Ergebnis zeigen sich die Fonds der Neuzeit anfangs etwas günstiger und laufend wesentlich teurer. […] Sie hat im Immobiliensektor elf alternative Investmentfonds (AIF), die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch aufgelegt sind, mit 56 Fonds aus früheren Tagen verglichen.” (Quelle: fondsprofessionell.de)
Laut dieser Untersuchung verdoppelten sich aufgrund der neuen Regulierungsvorschriften die laufenden Kosten und die Anfangskosten sanken um ein Viertel.
Ursachen für höhere Weichkosten
Es gibt mehrere Ursachen dafür. Einerseits sind durch die Regulierung neue Kosten auf die Fondsinitiatoren zugekommen, zum Beispiel die Gebühren für die Verwahrstelle und die Bewertung der Vermögensgegenstände. Andererseits hatte der Trend zur Erhöhung der laufenden Fondskosten bereits vor der neuen Gesetzgebung eingesetzt. Von Anbietern werden immer mehr erfolgsabhängige Gebühren erhoben. Vorteil dieser Gebühren ist, dass die Kosten gleichmäßiger über die Laufzeit des Fonds verteilt werden und die Verantwortlichen ein stärkeres Interesse am Erfolg der Unternehmung haben.
Höhere laufende Kosten belasten die Rendite von Investmentvermögen jedoch weitaus stärker als hohe Einmalkosten, da sie jedes Jahr einen ertragsmindernden Effekt haben. Die laufenden Kosten verändern die Gesamtkostenquote im Zeitablauf, offen bleibt, wie diese dann zu berechnen ist. Geschlossene Fondsvermögen lassen sich außerdem mit niedrigen Einmalkosten besser verkaufen, weil sie ein günstigeres Rating von den Agenturen erhalten. Der Effekt der KAGB-Regulierung könnte somit sein, dass die Rentabilität künftiger geschlossener Investmentvermögen trotz erhöhter Investitionsquote kleiner wird.
Anleger finden die Gesamtkostenquote von geschlossenen Investmentvermögen in den Anlagebedingungen des Vermögens, im Verkaufsprospekt und in den “Wesentlichen Anlegerinformationen”, dem Produktinformationsblatt für Investmentfonds. Geringe Kosten sind jedoch kein alleiniges Qualitätskriterium für Publikums-AIF. Investmentvermögen, die einen niedrigen Weichkostenanteil aufweisen, müssen nicht zwingend eine überdurchschnittliche Rendite erwirtschaften. Erst die genaue Prüfung aller Chancen und Risiken der Unternehmensbeteiligung bringt eine Antwort auf die Frage, ob das Investment überhaupt für den Anleger geeignet ist.
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